21.02.2023

                               

Klimafreundlicher Neubau: Förderung ab 1. März 2023

                                

                                   

Bauherren von Holz-Fertighäusern können Förderung wieder fest einplanen

Bad Honnef. Zum 1. März 2023 tritt das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundes in Kraft. Bauherren können bei Einhaltung und Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien zinsvergünstigte Kredite für ihren Neubau bekommen. „Moderne Holz-Fertighäuser bringen alle Voraussetzungen für die neue KFN-Förderung mit und werden auf Wunsch förderfähig geplant. Wer die neueste Generation Fertighäuser kennenlernen möchte, kann diese förderfähigen und besonders zukunftssicheren Eigenheime in den FertighausWelten unseres Verbandes live erleben und besichtigen“, sagt Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).

Wie schon bei der ausgelaufenen Förderung der staatlichen KfW-Bank für besonders energieeffiziente „KfW-Effizienzhäuser“ kann die Fertighausindustrie ihre Neubauten auch im neuen KFN-Programm förderfähig planen und anbieten. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein hohes Qualitätsniveau inklusive der weiter verbesserten Schlüsselkompetenz „Energieeffizienz“ sowie das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis, wie es die Mitgliedsunternehmen des Branchenverbandes BDF seit Jahren sukzessive erarbeitet haben und stetig weiterentwickeln.

Das neue Förderprogramm KFN verfolgt unmittelbar drei Ziele: Erstens Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus des neuen Gebäudes weitreichend zu reduzieren, was durch den Bauherrn bzw. seinen Haushersteller mit einer Lebenszyklusanalyse und dabei einzuhaltende Höchstemissionswerte pro Quadratmeter Gebäudefläche nachzuweisen ist. Zweitens darf der Primärenergiebedarf eines förderfähigen Neubaus durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen, insbesondere durch eine hochgedämmte Gebäudehülle, maximal 40 Prozent eines Referenzgebäudes betragen, was dem bisherigen KfW-Standard „Effizienzhaus 40“ entspricht. Und drittens muss der möglichst geringe Energiebedarf des Neubaus durch den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden.

„Bauherren von Fertighäusern profitieren von der großen Planungskompetenz der Hersteller, die alle Leistungen bis zum schlüsselfertigen Haus planungssicher aus einer Hand anbieten. Die Anforderungen der Neubauförderung sind wichtige Ziele hin zu einem zukunftsfähigen Gebäudebestand, zu dem die Fertigbaubranche sowohl im Bereich des Ein- und Zweifamilienhausbaus als auch bei größeren Objekt- und Wohnungsbauten beitragen kann und möchte“, so Georg Lange.

Über die drei Förderziele hinaus, hat der Bund extra Förderkonditionen für den Neubau von Wohngebäuden zur privaten Selbstnutzung sowie für Neubauten angekündigt, die außerdem mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sind. Auch die Einhaltung der strengen QNG-Anforderungen wurden von mehreren Fertighausherstellern des BDF bereits nachgewiesen und ihre Häuser erfolgreich QNG-zertifiziert. Wer so nachhaltige Eigenheime in Augenschein nehmen möchte, wird in der FertighausWelt Schwarzwald in Kappel-Grafenhausen fündig. Der BDF betreibt bundesweit sechs FertighausWelten, in denen Bauinteressierte die nachhaltigsten Häuser am Markt erleben und unverbindlich mit deren Herstellern in Kontakt treten und sich über die neue Hausbauförderung informieren können

                               


SZ Wohnen und Immobilie

Warnung vor Teilverkauf

26. November 2021, 18:55 Uhr

Anbieter von Leibrenten und Teilverkauf-Produkten wollen Ältere zum Hausverkauf bewegen - Verbraucherschützer warnen vor solchen

Im Rentenalter und Eigentümer einer Immobilie? Dann heißt es aufpassen, denn wer zu dieser Personengruppe gehört, wird derzeit heiß umworben. Anbieter von Leibrenten und Teilverkauf-Produkten wollen Ältere zum Hausverkauf bewegen, mit verlockenden Sprüchen. "Gewinnen Sie im Alter die finanzielle Freiheit, die Sie sich verdient haben", heißt es beispielsweise, oder: "Ihr Haus erfüllt jetzt Träume". Eigentlich eine gute Idee: Senioren geben die Immobilie ganz oder teilweise ab und erhalten dafür Geld sowie ein lebenslanges Wohnrecht. Doch Verbraucherschützer warnen vor solchen Modellen; diese seien nicht nur unrentabel, sondern auch gefährlich. Es fehlten gesetzliche Grundlagen, heißt es in einem neuen E-Book zum Thema "Immobilienverrentung", das von der Verbraucherzentrale zum kostenlosen Download angeboten wird (https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/immobilienverrentung). Darin werden die drei häufigsten Modelle - Leibrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek - näher beleuchtet und Alternativen aufgezeigt. Dass solche Angebote von vielen Menschen angenommen würden, liege nicht an ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Attraktivität, sondern an "erheblichen Wissensdefiziten rund um das Thema Darlehensfinanzierung und Immobilienverkauf".

15.02.2023


Tippgeber-Aktion Immobilien gesucht!



SZ Wohnen und Immobilien

Immobilienbewertung: Warnung vor Gratis-Angeboten

2. August 2018

Was nichts kostet, ist nichts wert, heißt es oft. Das gilt auch bei manchen Gutachten im Internet, meint Bernhard Bischoff, vereidigter Sachver­ständiger für Immobilien­bewertung, und warnt vor der Billigkonkurrenz.

"Jetzt den Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermitteln. Kostenlos & unverbindlich". "Immobilienbewertung kostenlos". "Bewerten Sie kostenlos Ihre Immobilie". So oder so ähnlich wird derzeit im Netz geworben. Und so wird potenziellen Haus- und Wohnungsverkäufern suggeriert, dass sie sich die Ausgaben für ein Gutachten sparen können. Natürlich dürfte den meisten klar sein, dass auch in diesem Bereich der Internet-Welt wenig umsonst zu haben ist und umfassende, juristisch haltbare Bewertungen eben Geld kosten.

Der Sachverständigenverband BVS warnt trotzdem vor der Billigkonkurrenz. Oft werde hier der Eindruck vermittelt, dass fundiertes Wissen für ein korrektes Gutachten vorliege, basierend auf Marktberichten offizieller Institutionen und verifizierten Daten abgeschlossener Kaufverträge, heißt es in einer Verbandsmitteilung. Dem sei aber nicht so. Vor allem werde nicht der nach § 194 Baugesetzbuch vorgeschriebene Verkehrswert oder Marktwert ermittelt.

"In erster Linie geht es diesen Maklern bei den kostenlosen Bewertungen um den im Anschluss erhofften Auftrag des Vertriebs", schreibt Bernhard Bischoff, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Vizepräsident des BVS. Er verweist zudem auf die oftmals unklare Haftungsfrage. "Eine Immobilienbewertung ist in vielen Lebensbereichen gefragt: Ehescheidungsfragen, Erbschaften, Kauf oder Verkauf - das sind einige Beispiele, bei denen eine Bewertung Basis für eine (gerichtliche) Klärung ist", so Bischoff. "Ist die Bewertung falsch, kann das fatale Folgen haben. In vielen Fällen schließen solche Anbieter kostenfreier Bewertungen ihre Haftung aus. Das heißt - der Verbraucher steht alleine da."



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